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Förderung der Privathaushalte für haushaltsnahe Dienstleistungen

Private Auftraggeber können Förderung in Form einer Steuervergünstigung nach § 35a EStG bis zu 6000,00 Euro geltend machen. Bei 20% der in Rechnung gestellten Arbeitskosten als Abzug bei der Einkommenssteuer, sind also 1200,00 Euro pro Jahr absetzbar. Zur Nutzung aller Förderungen müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden.
Es darf sich nicht um Betriebsausgaben und Werbungskosten handeln. Die Förderungen stehen also lediglich Privatpersonen zur Verfügung. Geschäftskunden profitierten ja schon zuvor von der steuersenkenden Wirkung von Betriebsausgaben und der Möglichkeit, gezahlte MwSt. verrechnen zu können.
Die Kosten müssen mit einer ordnungsgemäßen Rechnung belegt werden und der Rechnungsbetrag muss überwiesen werden. Die Überweisung muss anhand eines Auszugs oder Überweisungsbeleges nachgewiesen werden. Es müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter eingesetzt werden. Dafür tragen wir Rechnung.
 

Willi Weis und Sohn GmbH

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