Beratung

Um hier im Vorfeld die Reinigungskosten relativ gering zu halten, ist schon bei der Planung die richtige Auswahl der Bodenbeläge, abgestimmt auf die jeweiligen späteren Arbeitsbereiche von grundsätzlicher Bedeutung. Beim Bau von reinigungstechnisch komplizierten, wenn auch architektonisch schönen Glasfassaden muß hier auch die künftige Reinigung einer solchen Fassade berücksichtigt werden.
In der neuen Arbeitsstättenverordnung ist klar geregelt, daß definiert sein muß, wie das Gebäude später unterhalten wird. Zuständig hier ist der Bauherr, ggf. der Architekt.
Für die Erreichbarkeit von Gebäudeteilen zur Reinigung müssen die Vorschriften zur Arbeitssicherheit eingehalten werden können.
Um hier im Vorfeld bei der Planung die Folgekosten (Unterhaltskosten) auf ein Minimum zu reduzieren, sollten die oben aufgeführten Punkte mit berücksichtigt werden.
Wenn Sie eine Beratung bzw. Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne durch einen Gebäudereinigungsmeister sowie durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite.
Arbeitssicherheit ( ASiG ) Arbeitsplatzgefährdungsanalysen gemäß Arbeitsschutzgesetz Sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen.